Gefährdungsbeurteilungen
Auf Basis von Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, PSA-Benutzerverordnung und der Bildschirmarbeitsverordnung
ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, objekt- und ablaufbezogene Gefährdungen zu ermitteln.
Durch geplante, systematische und fachkundige Untersuchung und Beurteilung von Arbeitsumgebung, Tätigkeit, Stoffen und Arbeitsmitteln
minimieren Sie das Gefährdungspotential.
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